Ratgeber

Prüfung & Sicherheit am Flüssiggastank

Vorgeschriebene Prüfungen am Flüssiggastank: äußere Prüfung alle 2 Jahre, innere, Festigkeits- und Rohrleitungsprüfung alle 10 Jahre, dazu Sicherheitstipps.

Stand: 23. September 2026 · Flüssiggas on Net

Ein Flüssiggastank ist eine robuste und langlebige Anlage. Damit das auch über Jahrzehnte so bleibt, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Kontrollen vor. Dieser Beitrag erklärt Ihnen, welche Prüfungen anfallen, in welchen Abständen sie stattfinden und wie Sie im Alltag für maximale Sicherheit sorgen.

Warum die Prüfungen so wichtig sind

Flüssiggas wird unter Druck im Tank gelagert. Damit die gesamte Anlage, vom Behälter über die Armaturen bis zu den Leitungen, dauerhaft absolut dicht bleibt, sind regelmäßige Kontrollen gesetzlich vorgeschrieben.

Diese Prüfungen werden von einer zur Prüfung befähigten Person nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beziehungsweise von zugelassenen Sachverständigen durchgeführt. Sie dienen dem Schutz Ihres Zuhauses und garantieren, dass Ihre Energieversorgung über Jahrzehnte hinweg sicher, effizient und störungsfrei arbeitet.

Die vorgeschriebenen Prüfungen

Flüssiggas-Anlagen müssen für einen dauerhaft sicheren Betrieb in festen Abständen wiederkehrend kontrolliert werden:

  • Äußere Prüfung (alle 2 Jahre): Hierbei untersucht eine zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV den äußeren Zustand des Tanks, die Armaturen und die Sicherheitseinrichtungen.
  • Innere Prüfung (alle 10 Jahre): Diese tiefgehende Kontrolle des Behälters wird durch einen Sachverständigen einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) wie TÜV oder DEKRA durchgeführt.
  • Festigkeitsprüfung (alle 10 Jahre): Sie erfolgt meist zusammen mit der inneren Prüfung durch die ZÜS. Je nach Behälterwerkstoff kann sie entfallen, wenn die letzte innere Prüfung ohne Mängel war.
  • Rohrleitungsprüfung (alle 10 Jahre): Auch die Niederdruck-Rohrleitungen, die den Flüssiggasbehälter mit der Heizungsanlage im Haus verbinden, müssen auf Dichtheit geprüft werden, dies übernimmt in der Regel Ihr Heizungsfachbetrieb.

Wer kümmert sich um die Termine?

Die Zuständigkeit für die Organisation und die Kosten der Prüfungen hängt direkt von Ihrem Vertragsmodell ab:

  • Miettank: Der Flüssiggasversorger übernimmt als Eigentümer in der Regel die Terminierung und Durchführung.
  • Eigentank: Sie sind als Betreiber selbst dafür verantwortlich, die Prüfungen rechtzeitig bei einer Fachfirma oder der ZÜS zu beauftragen.

Den Unterschied erläutern wir im Beitrag Tank kaufen oder mieten.

Sicherheit im Alltag

Neben den vorgeschriebenen Prüfungen tragen ein paar einfache Verhaltensregeln zur Sicherheit bei:

  • Keine Zündquellen in der Nähe des Tanks und der Schutzzonen, also kein offenes Feuer, kein Grillen, kein Rauchen.
  • Den Domschacht und die Armaturen frei und zugänglich halten.
  • Bewuchs und Ablagerungen rund um den Tank entfernen, damit der Korrosionsschutz erhalten bleibt.
  • Den Bereich für den Tankwagen frei halten, damit die Befüllung sicher erfolgen kann.

Gasgeruch: was tun?

Flüssiggas ist mit einem deutlich wahrnehmbaren Geruchsstoff versetzt. Wenn Sie Gas riechen, gilt:

  • Keine elektrischen Schalter betätigen und keine offene Flamme verwenden.
  • Fenster und Türen öffnen, für Durchzug sorgen.
  • Gaszufuhr schließen, sofern gefahrlos möglich.
  • Den Bereich verlassen und von sicherer Stelle aus Hilfe verständigen.
  • Notdienst: Im Ernstfall Feuerwehr (112) und den Gasversorger verständigen.

Diese Hinweise gelten allgemein. Im Zweifel handeln Sie immer vorsichtig und ziehen einen Fachmann hinzu.

Zusammenspiel mit Aufstellung und Abnahme

Die Sicherheit beginnt schon bei der Aufstellung. Schutzzonen, Grenzabstände und ein tragfähiges Fundament sind die Grundlage für den späteren sicheren Betrieb. Mehr dazu lesen Sie unter Tank aufstellen: Aufstellungsarten, Grenzabstände & Vorschriften.

Kurz zusammengefasst

Flüssiggastanks werden regelmäßig geprüft: äußere Prüfung alle zwei Jahre, innere Prüfung alle zehn Jahre durch eine ZÜS, meist zusammen mit der Festigkeitsprüfung, dazu die Rohrleitungsprüfung ebenfalls alle zehn Jahre. Wer die Fristen einhält, die Schutzzonen freihält und bei Gasgeruch richtig reagiert, ist auf der sicheren Seite.

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